Pflanzliche Erzeugung
Wir erhalten Zahlungen für aus naturbedingten oder anderen spezifischen Gründen benachteiligte Gebiete (Förderrichtlinie AZL/2015).
Zahlungen für aus naturbedingten oder anderen spezifischen Gründen benachteiligte Gebiete
Mit der Umsetzung des Vorhabens „Zahlungen für aus naturbedingten oder anderen spezifischen Gründen benachteiligte Gebiete“ konnte ein Beitrag zur dauerhaften Bewirtschaftung benachteiligter landwirtschaftlicher Flächen und somit zum Erhalt der sächsischen Kulturlandschaft geleistet werden. Somit konnte zur weiteren Stabilisierung der Landwirtschaftsbetriebe in den betroffenen Regionen beigetragen werden und Arbeitsplätze in der Landwirtschaft sowie im vor-und nachgelagerten Bereich gesichert werden.
42% der landwirtschaftlichen Nutzflächen werden nach der Richtlinie Agrar- und Umweltmaßnahmen (Förderrichtlinie AUK/2015) bewirtschaftet.
AL.3 umweltschonende Produktionsverfahren des Ackerfutter-und Leguminosenanbaus
Mit der Umsetzung des Vorhabens „AL.3 umweltschonende Produktionsverfahren des Ackerfutter-und Leguminosenanbaus“ konnte durch den ganzjährigen Wachstumsprozess der Ackerfutterpflanzen die Nährstoffauswaschung eingedämmt und ein Nitratrückhalt erreicht werden. Außerdem bewirkte die ganzjährige Bedeckung eine Bodenstabilisierung und dient somit dem Erosionsschutz. Weiterhin wurde ein Beitrag zur Bodenfruchtbarkeit durch besonders nachhaltige Produktionsverfahren auf den geförderten landwirtschaftlichen Flächen geleistet.
AL.5 Naturschutzbrachen und Blühflächen auf Ackerland
Mit der Umsetzung des Vorhabens „AL.5 Naturschutzbrachen und Blühflächen auf Ackerland“ konnte ein Beitrag zur Schaffung und Beibehaltung ökologischer Merkmale (z.B. Pufferbereiche, Blühstreifen) und zur Sicherung der Biologischen Vielfalt auf den geförderten landwirtschaftlichen Flächen geleistet werden. Damit wurde eine Verbesserung der Lebensumstände von Wildinsekten, Wildtieren und Honigbienen in der Agrarlandschaft erzielt.
AL.6 naturschutzgerechte Ackerbewirtschaftung
Mit der Umsetzung des Vorhabens „AL.6 naturschutzgerechte Ackerbewirtschaftung“ konnte die Erhaltung und Entwicklung der massiv gefährdeten Ackerwildkrautflora bewirkt werden. Des Weiteren konnte zur Sicherung der Biologischen Vielfalt sowie Schaffung von Brut-und Nahrungslebensräumen zu schützender Vögel der Feldflur beigetragen werden.
GL.1 Artenreiches Grünland -ergebnisorientierte Honorierung
Mit der Umsetzung des Vorhabens „GL.1 Artenreiches Grünland -ergebnisorientierte Honorierung“ konnte ein Beitrag zum Erhalt von artenreichem Grünland mit mäßig hohem bis sehr hohem Naturschutzwert auf den geförderten landwirtschaftlichen Flächen geleistet werden. Damit wurde auch zur Sicherung der Biologischen Vielfalt beigetragen.
GL.4 Naturschutzgerechte Hütehaltung und Beweidung
Mit der Umsetzung des Vorhabens „GL.4 Naturschutzgerechte Hütehaltung und Beweidung“ konnte ein Beitrag zur Erhaltung, Wiederherstellung und Entwicklung von Weidelandgebieten mit hohem Naturschutzwert geleistet werden. Durch den Erhalt und die Entwicklung artenreicher Magerrasenbiotope, Heiden und sonstiger Offenlandhabitate wurde zur Sicherung der Biologischen Vielfalt beigetragen und an der Wahrung der Kulturlandschaft mitgewirkt.
GL.5 spezielleartenschutzgerechte Grünlandnutzung
Mit der Umsetzung des Vorhabens „GL.5 spezielle artenschutzgerechte Grünlandnutzung“ konnte durch eine an die individuellen Ansprüche der Arten angepasste Bewirtschaftungsweise ein Beitrag zum Erhalt von spezifischen, schutzbedürftigen Arten geleistet werden. Weiterhin wurde zur Sicherung der Biologischen Vielfalt beigetragen.